Aufgaben und Kompetenzen

Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister

einer Kommune in NRW sind kommunale Wahlbeamte mit einer Doppelfunktion.

Zum einen sind sie Mitglied des Gemeinderates und haben dort kraft Amtes den Vorsitz.

Zum anderen haben Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister die Aufgabe Ratsbeschlüsse unter der Kontrolle des Gemeinderates und in Verantwortung ihm gegenüber umzusetzen.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Leitung der Verwaltung sowie die Beaufsichtigung der laufenden Geschäfte der Gemeinde.

Auch die Vertretung der Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten sowie deren Repräsentation nach außen gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

Stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

vertreten den Bürgermeister rein ehrenamtlich bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation (Jubiläen, Geburtstagen usw.).