Der Gemeinderat und seine Ausschüsse
Hier finden sie eine Übersicht über unsere Ratsmitglieder und ihre Ausschüsse
Die CDU-Fraktion Aldenhoven ist gegliedert in einen Vorstand und die Fraktionsmitglieder.
Bei den Fraktionsmitgliedern wird eine Unterteilung vorgenommen nach Ratsmitgliedern, die dem Gemeinderat angehören und in den verschiedenen Ausschüssen vertreten sind, sachkundigen Bürgern und deren Stellvertretern, die nicht im Gemeinderat, wohl aber in einzelnen Ausschüssen vertreten sein können.
Auf dieser und den folgenden Seiten erfahren sie mehr über unsere Fraktonsmitglieder und die Ausschüsse, in denen sie tätig sind.
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist ein repräsentativ zusammengesetzter Teil des Gemeinderates und findet seine Existenzgrundlage in §57 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW. Danach muss in jeder Gemeinde ein Hauptausschuss gebildet werden.
Den Vorsitz im Ausschuss führt der Bürgermeister, der auch Stimmrecht in diesem Ausschuss hat. Gemäß §3 der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Aldenhoven in Verbindung mit §57 Absatz 4 GO NRW hat der Hauptausschuss in unserer Gemeinde folgende Aufgaben:
Der Hauptausschuss stimmt die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander ab und bereitet die Haushaltssatzung vor. Weiterhin berät er
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
- alle Angelegenheiten von erheblicher struktureller, wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung
- alle Personalangelegenheiten, soweit sie der Beschlussfassung des Rates unterliegen.
Der Hauptausschuss entscheidet über
- die Vergabe von Aufträgen außerhalb des Bausektors von 10.000,00 € bis zur Höhe von 50.000,00 € soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen
- die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Bundesbaugesetz
- die Verpachtung des gemeindlichen Grundbesitzes und die Vermietung gemeindeeigener Wohnungen und Einrichtungen
- die Stundung von Geldforderungen für die Dauer von bis zu 24 Monaten, soweit sie nicht auf den Bürgermeister übertragen wurden
- die Niederschlagung von Geldforderungen bis zur Höhe von 20.000,00 €
- den Erlass von Forderungen bis zum Wert von 5.000,00 €
- alle Angelegenheiten die nach dem Umzugs- und Reisekostenrecht dem Gemeinderat als oberste Dienstbehörde vorbehalten sind
ordentliche Mitglieder :
Ratsherr Dieter Drehsen
Ratsherr Wolfgang Klems
Ratsherr Hans-Josef Königstein
Ratsherr Georg Krapp
Ratsherr Leo Neulen
Ratsherr Reinhard Paffen
Bauverwaltungsausschuss
Der Bauausschuss ist kein Pflichtausschuss nach §57 GO NRW und gehört somit zu den freiwilligen Ausschüssen der Gemeinde Aldenhoven. Gemäß §2 Absatz 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Aldenhoven, obliegt ihm auch die vorbereitende Erledigung der gemeindlichen Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.3.1980 (GV NW S. 226 ff.).
Der Ausschuss bereitet die Beschlüsse des Rates über die Planung, Durchführung, Abwicklung und Abrechnung von gemeindlichen Bauvorhaben vor. Er berät Fragen der Gemeindeentwicklung, der Flächenplanung und der Wirtschaftsförderung. Weiterhin berät er alle Angelegenheiten des Umwelt- und Landschaftsschutzes. Dazu gehören auch Angelegenheiten der kommunalen Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und des Neubaues sowie der Pflege und Unterhaltung der gemeindlichen Grünanlagen.
Er entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über
- die Vergabe aller Bauaufträge im Rahmen der vom Rat der Gemeinde genehmigten Bauvorhaben, einschließlich von Architekten-, Ingenieur- und Gutachteraufträgen
- die Vergabe von Aufträgen zur Instandhaltung und Erneuerung von gemeindlichem Eigentum, soweit diese nicht dem Bürgermeister übertragen sind oder es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Im Bausektor werden die Geschäfte der laufenden Verwaltung bis zu einem Betrag von 10.000,00 € festgesetzt. Alle Aufträge, die als Geschäft der laufenden Verwaltung ab einem Auftragsvolumen von 5.000,00 € vergeben werden, sind dem Ausschuss oder dem Rat nachrichtlich mitzuteilen
- Ausgaben für die Aufstellung von Bauleitplänen und die Abwicklung von Umlegungsverfahren
- die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Rahmen der Mitwirkung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch und bei Änderungen und Ergänzungen eines Bebauungsplanes nach § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch
- die Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der Mitwirkung von § 36 Baugesetzbuch.
- die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, ausgenommen Feststellungsund Satzungsbeschluss.
Er spricht Empfehlungen aus
- zur Erstellung von Gutachten, gemeindlichen Umweltberichten und zur Anhörung von Sachverständigen
- zu den Gebietsentwicklungsplänen der Länder, soweit sie die Gemeinde bzw. Region betreffen
Der Ausschuss holt zu Fragen der Flächenplanung und zur Planung von Baumaßnahmen, wenn und soweit Umwelt- und Landschaftsschutz betroffen sind, grundsätzliche Stellungnahmen zur Umweltverträglichkeit ein.
ordentliche Mitglieder :
Ratsherr Reinhard Paffen (Vorsitzender)
Ratsherr Hans Ackens
Ratsherr Dieter Drehsen
Ratsherr Wolfgang Klems
sachkundige Bürger :
Rene Goertz
Heinz-Jakob Sauer
Dr. Armin Stromberg
stellvertretende sachkundige Bürger:
Daniel Kratz
Ferdinand Lützenrath
Hans-Walter Müskes
Claudia Radermacher
Marcel Schacht
Schul- und Sozialauschuss
Auch der Schul- und Sozialausschuss ist ein freiwillig installierter Ausschuss des Rates in der Gemeinde Aldenhoven.
Der Ausschuss berät alle äußeren Angelegenheiten der Schulen, deren Schulträger die Gemeinde Aldenhoven ist. Ihm ist das nach § 21a Schulverwaltungsgesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen auszuübende Vorschlags- und Anhörungsrecht zur Anstellung und Beförderung der Lehrkräfte an den gemeindlichen Schulen übertragen.
Er ist zu hören bei allen Schulangelegenheiten von wesentlicher Bedeutung, z.B. bei Schulentwicklungsplanung, Festlegung von Schulbezirksgrenzen, Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen.
Der Ausschuss berät Fragen der Kultur- und Heimatpflege. Ihm obliegt darüber hinaus die Pflege und Förderung des Sport- und Vereinswesens. Der Ausschuss berät außerdem alle Fragen der Bereiche Jugend, Familie und Soziales.
Er entscheidet über:
-
die finanziellen Zuweisungen zur Förderung des Volksbüchereiwesens, der Heimat- und Brauchtumspflege, des Kirchenwesens und des Sportes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
-
Art und Umfang der Benutzung der gemeindlichen kulturellen Einrichtungen und Sportanlagen
-
die im Hauhalt bereitgestellten Mittel im Bereich Jugend, Familie und Soziales.
ordentliche Mitglieder :
Ratsherr Amedeo Cellucci
Ratsherr Franz-Josef Errens
Ratsherr Wilhelm Kleiker
Ratsherr Georg Krapp
Ratsfrau Ulrike Schwarz
sachkundige Bürger :
Willi Dohmen
Margit Sevenich
Angelika Toeller
stellvertretende sachkundige Bürger:
Toni Bandur
Hans Palm
Hans Rennett
Dennis Stötzer
Gisela Wings
Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss ist kein Pflichtausschuss und hat gem. Gemeindeordnung keine Entscheidungsfunktion.
Trotzdem wurde die Beteiligung von Sachkundigen Bürgern durch die Mehrheit von SPD, FWG und FDP abgelehnt.
Der Wirtschaftsausschuss berät und bereitet die Beschlüsse des Rates insbesondere in folgenden Angelegenheiten vor:
- Ausführung des Haushalts, Controlling
- Darlehen, Bürgschaften
- Beteiligungen an Gesellschaften
- Bericht aus den Gremien
- Wirtschaftsförderung
Diese bisher vom Hauptausschuss übernommenen Aufgaben wurden, trotz der damit verbundenen Mehrkosten gegen die Stimmen von CDU und UsA ausgelagert.
ordentliche Mitglieder :
Ratsherr Amedeo Cellucci
Ratsherr Wolfgang Klems
Ratsherr Reinhard Paffen
Rechnungsprüfungsauschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ebenfalls ein Pflichtausschuss, der in einer Gemeinde nach §57 Absatz 2 GO NRW vorgeschrieben ist. Er nimmt die ihm gesetzlich übertragenen
Aufgaben entsprechend den Vorschriften der GO NW wahr.
Damit prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Soweit eine solche nicht besteht, kann
er sich Dritter gemäß §103 Absatz 5 bedienen.
ordentliche Mitglieder :
Ratsherr Leo Neulen (Vorsitzender)
Ratsherr Franz-Josef Errens
Ratsherr Wilhelm Kleiker
Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss ist auch ein gesetzlich vorgeschriebener Ausschuss, der jedoch seine Existenzgrundlage nicht in der Gemeindeordnung des Landes NRW findet, sondern im Kommunalwahlgesetz NRW. Somit nimmt der Wahlprüfungsausschuss die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben des Kommunalwahlgesetzes wahr.
Zu seinen Aufgaben gehört damit die Vorprüfung von Einsprüchen sowie der Gültigkeit von Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl vor der abschließenden Entscheidung durch den Rat der Gemeinde Aldenhoven.
ordentliche Mitglieder :
Ratsherr Dieter Drehsen
Ratsherr Wolfgang Klems
Ratsherr Georg Krapp
Gemeindliche Vertreter in Kindergärtenräten
Mitglieder :
Ratsherr Hans Ackens für den Kindergarten "kleine Freunde" in Freialdenhoven
Ratsherr Wilhelm Kleiker für das "Haus für Kinder" in Schleiden
Margit Sevenich für die Kindertagesstätte "Regenbogen" in Aldenhoven
Behindertenbeirat
Der Behindertenbeirat ist ein Bindeglied zwischen Rat und den Betroffenen. Er berät die Anliegen der Betroffenen und stellt Anträge an den Rat oder die Ausschüsse.
Mitglieder :
Ratsherr Hans Ackens
Gisela Wings